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Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung

Bankkaufmann/-frau

Der Beruf Bankkauffrau/-mann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Bankkaufleute sind in allen Geschäftsbereichen von Kreditinstituten tätig.

Sie beraten Kunden über Finanzprodukte – von den verschiedenen Formen der Geld- und Vermögensanlage über Kredite bis hin zu Baufinanzierungen und Versicherungen.

Da es sich um eine duale Berufsausbildung handelt, werden Sie im Ausbildungsunternehmen und in der Berufsschule ausgebildet bzw. unterrichtet.

Bankkaufleute finden in erster Linie Beschäftigung in Kreditinstituten wie Banken und Direktbanken, Girozentralen, Sparkassen und Bausparkassen oder auch an Börsen und im Wertpapierhandel.

Der Unterricht in der Berufsschule findet im Blocksystem statt, so dass Sie ca. sieben Wochen in einem Halbjahr ohne Unterbrechung in der Berufsschule sind und in der übrigen Zeit im Unternehmen ausgebildet werden. Die genauen Unterrichtszeiträume werden von der Berufsschule festgelegt und im Blockplan veröffentlicht.

Der Unterricht findet in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Religion, Sport und Politik statt. Darüber hinaus bieten wir vier Zusatzangebote mit unterschiedlichen Schwerpunkten (z. B. Digitale Informationsverarbeitung und Datenschutz, Steuerliche Regelungen zum Drei-Schichten-Modell) an, die die jeweiligen berufsbezogenen Lernfelder ergänzen an. Die berufsbezogenen Inhalte und Kompetenzen werden in dreizehn Lernfeldern unterrichtet.

Die Ausbildungsdauer ist auf drei Jahre ausgelegt, es sind aber auch verkürzte Zeiträume möglich.

Die Prüfung im Beruf Bankkauffrau/-mann findet nach der Neuordnung von 2020 als gestreckte Abschlussprüfung statt. Wie sich diese gestaltet, sehen Sie in der untenstehenden Tabelle.

Ansprechpartner:

Juliane Wuttke (Koordinatorin)

JWuttke [AT] bbs1-goe [PUNKT] de

Marion Leuenroth

Marion [PUNKT] Leuenroth [AT] bbs1-arnoldi [PUNKT] de

Klassenfahrt der BN21 nach Strasbourg

Geldpolitischer Workshop – Eurosystem – Zinspolitik „selbst gemacht“  

Zum Abschluss des letzten Schulblocks ihrer Ausbildung erhielt die Klasse BN17 Informationen über die Deutsche Bundesbank aus erster Hand: Referent Dirk Gerlach arbeitet am Standort der Deutschen Bundesbank in Hannover im Stabsbereich des Präsidenten der Hauptverwaltung.

Mit einem Einführungsreferat informierte er über wesentliche Themen der Geldpolitik, beispielsweise über Funktionen der Zentralbanken und deren Ziele, zu beachtende Problemstellungen, sowie Handlungsmöglichkeiten, derer sich Zentralbanken zur Wahrung von Preisstabilität bedienen können. Ergänzend gab Gerlach Einblicke in die verschiedenen Grundlagen der geldpolitischen Strategieentwicklung für Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung von Entscheidungsprozessen: Welche Schritte sind notwendig, um zum Beispiel einem lang andauernden Wirtschaftsabschwung entgegen zu wirken? Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Mit welchen Konsequenzen muss im Anschluss gerechnet werden? Auch über Faktoren, die es für eine Zentralbank darüber hinaus zu beachten gilt, klärte Gerlach auf: Wie steht es um den Bargeldumlauf und die derzeitig vorhandene Geldmenge? Welche Prognosen erwarten wir für die wirtschaftliche Zukunft – weltweit und im eigenen Land? Gibt es politische Entscheidungen und Konflikte, die es zu berücksichtigen gilt? Welche Daten und Indizes eignen sich überhaupt für die Beurteilung der Finanz- und Wirtschaftslage?

Von der Theorie zur Umsetzung

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich die BN17 anschließend im Rahmen einer simulierten Zentralbanksitzung. Getreu dem Motto „Eurosystem – Zinspolitik ‚selbst gemacht“ schlüpften die Auszubildenden in die Rollen der Mitglieder des Zentralbankrates.

Anhand diverser Datenlagen und unterschiedlicher Wirtschaftsszenarien wurde in den einzelnen Gremien diskutiert, welche Maßnahmen zur Leitzinsfindung geeignet sind. Wann sollte der Leitzins konstant bleiben, erhöht oder gesenkt werden? Risiken und mögliche Spätfolgen abzuwägen, war komplexer als erwartet, denn dies erfordert einen weitreichenden Überblick über Geschehnisse und Entwicklungen auf der Welt und im eigenen Währungsgebiet, sowie deren voraussichtliche Auswirkungen.

Entscheidungen in der Öffentlichkeit vertreten

In der anschließend simulierten Pressekonferenz wurden rhetorisches Können und Überzeugungskraft der gewählten Zentralbankvorsitzenden und ihrer Stellvertreter auf die Probe gestellt. Journalisten der Fachzeitschriften mit scharfem Verstand und die Vertreter der Klatschpresse mit scharfer Zunge setzten die Vorsitzenden mit spitzen Fragen ordentlich unter Druck.

Nachfolgend einige Impressionen der Pressekonferenzen:

Diskussion zum aktuellen Tagesgeschehen

In einer abschließenden Diskussionsrunde beleuchtete Gerlach die aktuelle Niedrigzinspolitik und deren Auswirkungen auf Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungsgesellschaften sowie Konsequenzen für „den kleine Mann“.

Dank an den Referenten und den Organisator

Die Auszubildenden danken Gerlach für die spannende mit Fachkompetenz und Humor geschaffene Verknüpfung von Theorie und Praxis innerhalb des Workshops und ihrem Volkswirtschaftslehrer Roland Preibisch für die Organisation.

Dorothée Picht

Industriekaufmann/-frau

Industriekaufleute sind die Allroundtalente im Unternehmen. Sie beschäftigen sich z.B. mit Aufgaben aus Einkauf, Marketing, Buchhaltung und Personalwesen. Während Ihrer Ausbildung besuchen Sie unsere Schule an 2 Blöcken pro Schuljahr, die ca. 6 Wochen lang sind. Die übrige Zeit sind Sie in Ihrem Betrieb.

Es besteht die Möglichkeit neben der regulären 3 jährigen Ausbildung auch die verkürzte 2 jährige Ausbildung zu absolvieren.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Sie in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, z. B. in der Elektro-, Fahrzeug- oder Chemieindustrie wichtige Aufgaben zu übernehmen.

Industriekaufleute befassen sich in Unternehmen aller Branchen mit kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen wie Materialwirtschaft, Vertrieb und Marketing, Produktionsplanung und –steuerung, Personal- sowie Finanz- und Rechnungswesen.

Sie schließen mit einem Industriebetrieb einen Ausbildungsvertrag ab, der üblicherweise 3 Jahre umfasst. Wenn Sie besondere Voraussetzungen erfüllen (z. B. Allgemeine Hochschulreife, schulische wirtschaftliche Vorbildung), können Sie – mit Einwilligung Ihres Ausbildungsbetriebes – Ihre Ausbildung schon im Voraus auf 2 Jahre verkürzen. Bei guten Leistungen in Unternehmen und Schule ist auch eine nachträgliche Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich.

Der berufsbezogene Unterricht ist in folgende Lernfelder gegliedert:

  • Ausbildung und Betrieb
  • Betriebliche Zielsysteme und Organisation
  • Grundlagen der Buchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Produktionswirtschaft
  • Beschaffung und Lagerhaltung
  • Personalwirtschaft
  • Erstellung und Analyse des Jahresabschlusses
  • Wirtschaftsordnung und Wettbewerbsrecht
  • Absatzwirtschaft
  • Investition und Finanzierung
  • Wirtschaftspolitik

Als Zusatzqualifikation dient der Unterricht im Schwerpunkt „Internationale Logistikprozesse“ und „Supply Chain Managment. Hierfür erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Ausbildung ein eigenes Zertifikat.

Wir sind eine SAP-Schule!

Als eine von nur 15 Schulen in Niedersachsen setzen wir im Rahmen des Programms SAP Young Thinkers die ERP-Software des Marktführers ein. Die IN172, Industriekaufleute-Auszubildende im dritten Lehrjahr, erlernen als Pilotklasse den grundlegenden Umgang mit SAP. Die Lehrkräfte, die sie dabei begleiten, können auf Materialien und die Unterstützung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg und des University Competence Centrum Magdeburg zurückgreifen.

Eingebunden in konkrete Handlungssituationen erschließen sich die Schülerinnen und Schüler in Partnerarbeit weitgehend selbstgesteuert die SAP-Umgebung und diskutieren über die Zusammenhänge, die sich auftun. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat über ihre SAP-Kenntnisse. Wir freuen uns über die neue Bildungschance!

Unterrichtet wird in 2 Unterrichtsblöcken je Schuljahr mit ca. 6 Wochen Dauer. Die übrige Zeit arbeiten Sie im Ausbildungsbetrieb.

Eine Übersicht über die aktuellen Blockpläne gibt es hier.

Die Abschlussprüfung der Industriekaufleute besteht aus einer gestreckten Abschlussprüfung mit 2 Teilen. Teil 1 findet in der Mitte der Ausbildung (meist im Februar des zweiten Ausbildungsjahres) statt und umfasst eine schriftliche Prüfung zu grundlegenden kaufmännischen Prozessen und geht mit 25 % in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung (meist Ende April oder Anfang Mai)und beinhaltet zwei schriftliche Prüfungen sowie eine betriebliche Fachaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch, die zusammen 75 % der Gesamtnote ergeben.

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Dieser Beruf ist in nahezu allen Unternehmen und Institutionen gefragt. Sie erledigen Sekretariats- und Assistenzaufgaben und gestalten verschiedene Prozesse im Büro.

Um je nach Betrieb unterschiedliche Schwerpunkte zu betonen, werden im Ausbildungsvertrag zwei Wahlqualifikationen festgelegt.

Der Berufsschulunterricht wird wöchentlich an 1 oder 2 Tagen erteilt. In der übrigen Zeit bildet der Betrieb aus. Die Berufsschulunterrichtstage werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Der berufsspezifische Unterricht behandelt u. a. diese Themen:

  • Büroprozesse gestalten
  • Arbeitsvorgänge organisieren
  • Auftragsbearbeitung im Beschaffungs- und Absatzbereich durchführen
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten und Veranstaltungen
  • Geschäftsreisen organisieren

Informationsverarbeitung wird dabei schwerpunktmäßig und integrativ unterrichtet.

Zusätzlich werden die allgemein bildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und Politik unterrichtet.

Sie dauert 3 Jahre. Verkürzen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Teil 1 (in der Mitte der Ausbildung)

Wenn Sie Fragen zum Bildungsgang haben, beraten wir Sie gern.

Ansprechpartner: Dipl.-Hdl. Florian Jünemann

E-Mail-Adresse: JUEN [AT] bbs1-arnoldi [PUNKT] deSTAM [AT] bbs1-arnoldi [PUNKT] de

Kaufmann/-frau im Einzelhandel + Verkäufer(in)

Zu den wichtigsten Aufgaben im Einzelhandel zählen der Verkauf sowie das Anbieten von Service.

Als Mitarbeiterin/Mitarbeiter stehen Sie im engen Kontakt zu Kunden und einem vielfältigem Warenangebot. Die Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Warenannahme, Personalwirtschaft und E-Commerce bilden weitere Arbeitsschwerpunkte, vor allem für Kaufleute im Einzelhandel.Die Ausbildung zur Verkäuferin/zum Verkäufer dauert 2 Jahre, die zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel 3 Jahre.

Sie werden ausgebildet zu Spezialisten

  • im Verkauf,
  • für Warenpräsentationen,
  • für Kaufvertragsabwicklungen,
  • im Geldverkehr,
  • für die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen,
  • für Warenannahme und –lagerung.

Als Auszubildende/als Auszubildender

  • sind Sie kontaktfreudig, höflich und hilfsbereit,
  • haben Sie ein gepflegtes Äußeres,
  • sind Sie flexibel.

Die Dauer der Ausbildung beträgt im Regelfall

  • für Verkäuferinnen und Verkäufer 2 Jahre,
  • für Kaufleute im Einzelhandel 3 Jahre,
  • eine Verkürzung ist je nach Schulabschluss möglich.

Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein bestehender Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Industire- und Handelskammer (IHK) eingetragen ist.

Am Ende der Ausbildung kann der Sekundarabschluss I oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.

Die Abschlussprüfung findet vor der   statt, es ist eine bundeseinheitliche Prüfung.

Die Verkäuferinnen und Verkäufer legen nach einem Jahr eine schriftliche Zwischenprüfung und am Ausbildungsende eine schriftliche und mündliche Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch) ab.

Die Kaufleute im Einzelhandel absolvieren ZWEI schriftliche Prüfungen und am Ausbildungsende eine mündliche Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch).

Nach der Ausbildung sind verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben, beispielsweise zum Handelsassistenten, Handelsfachwirt oder Betriebswirt.

1. Ausbildungsjahr:

1 ½ Unterrichtstage pro Woche

Montag mit in aller Regel 4 oder 5 Unterrichtsstunden

und

Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag mit in der Regel 8 Unterrichtsstunden

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport.

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern – insgesamt 8 Stunden:

  • Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
  • Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
  • Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
  • Waren präsentieren
  • Werben und den Verkauf fördern

2. Ausbildungsjahr:

1 Unterrichtstag pro Woche

Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag mit in der Regel 8 Unterrichtsstunden

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation und Politik.

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern – insgesamt 7 Stunden:

  • Waren beschaffen
  • Waren annehmen, lagern und pflegen
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
  • Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
  • Besondere Verkaufssituationen bewältigen

3. Ausbildungsjahr:

1 Unterrichtstag pro Woche

Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag mit in derRegel 8 Unterrichtsstunden

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation und Politik.

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern – insgesamt 7 Stunden:

  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
  • Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
  • Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

Engagierte Kolleginnen und Kollegen arbeiten in den Prüfungsausschüssen der                      mit.

Projekte während der gesamten Ausbildungszeit,

so zum Beispiel „Leerstand in der Göttinger Innenstadt“.

Tagesfahrten mit beruflichem Profil.

Es werden Fahrten mit Bezug zum laufenden Unterricht angeboten,

zum Beispiel in die Schlossarkaden in Braunschweig oder die Ernst-August-Galerie in Hannover

Verlässliche Organisationsstruktur.

Die Schultage für die einzelnen Jahrgänge liegen am gleichen Tag, am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag. Am Montag ist der „kurze“ Berufsschultag für das 1. Ausbildungsjahr, am Freitag findet in aller Regel kein Unterricht statt.

Ansprechpartner:

Juliane Wuttke (Koordinatorin der Berufsschule)

  JWuttke[AT] bbs1-goe [PUNKT] de

Nadine Hilmer  (Kommissarische Teamleiterin Berufsschule Bildungsgang „Einzelhandel“)

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt zur Mitarbeit in Betrieben des Gesundheitswesens wie z. B. Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ärztlichen Organisationen und Verbänden, größeren Arztpraxen, ärztlichen Netzwerken, Rettungsdiensten, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Krankenkassen, medizinischen Diensten und Sozialstationen.

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Wesentliche Inhalte der schulischen Ausbildung im berufsspezifischen Unterricht sind:

  • Lernfeld 1: Den Betrieb erkunden und darstellen
  • Lernfeld 2: Die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten
  • Lernfeld 3: Geschäftsprozesse erfassen und auswerten
  • Lernfeld 4: Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden
    Dies sind die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres
  • Lernfeld 5: Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten
  • Lernfeld 6: Dienstleistungen anbieten
  • Lernfeld 7: Dienstleistungen dokumentieren und abrechnen
    Dies sind die Inhalte des 2. Ausbildungsjahres
  • Lernfeld 9: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Lernfeld 10: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Lernfeld 11: Investitionen finanzieren
    Dies sind die Inhalte des 3. Ausbildungsjahres

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
Zwei Unterrichtstage pro Woche (zurzeit dienstags und donnerstags)

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
Ein Unterrichtstag pro Woche (zurzeit montags)

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
Ein Unterrichtstag pro Woche (zurzeit mittwochs)

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung, dem „Fallbezogen Fachgespräch“.

Neben dem beruflichen Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen schulische Abschlüsse bis zum Erweiterten Sekundarabschluss I erworben werden.

Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung organisieren, steuern und überwachen den Transport, Umschlag und die Lagerung von Gütern sowie logistische Leistungen. Sie arbeiten vor allem in den Bereichen der Leistungserstellung, der Auftragserledigung und im Absatz. Sie steuern das Zusammenwirken der an Logistikketten beteiligten Akteure. Die Arbeit ist vielfach international geprägt.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung, im Rahmen unternehmerischer Zielvorgaben Aufgaben selbstständig, kooperativ und kundenorientiert auszuführen. Die Aufgaben beziehen sich dabei auf alle Leistungsbereiche der Speditions- und Logistikwirtschaft. Sie beraten Kunden mit ihrem Wissen über die Eigenschaften einzelner Transportmittel und deren Kombinationsmöglichkeiten zum Einsparen von Kosten und Zeit. Sie können Preise kalkulieren, Beförderungs-, Zoll-, und Versicherungsbestimmungen anwenden.

Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdiensteistung erfolgt dual, d. h. den überwiegenden Teil der Ausbildungszeit verbringt der/die Auszubildende im Ausbildungsbetrieb, die übrige Zeit in der Berufsschule. Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrages bei einem Ausbildungsbetrieb dieser Branche. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber auf Antrag verkürzt werden.

Eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet. berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln. die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken. die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lerngebieten und umfassen folgende Bereiche: Ausbildung und Mitarbeit im Speditionsbetrieb Dokumentation von Geschäftsprozessen und Bearbeitung von Zahlungsvorgängen Vergleich von Verkehrsträgern und Bearbeitung von Frachtaufträgen im Güterkraftverkehr Bearbeitung von Speditionsaufträgen im Sammelgut- und Systemverkehr Bearbeitung von Frachtaufträgen in der Luftfracht und Seefracht Erfolgsorientierte Steuerung von Geschäftsprozessen Planung, Steuerung und Kontrolle von betrieblichen Beschaffungsvorgängen Organisation von Lagerleistungen Bearbeitung von Export- und Importaufträgen Organisation von Beschaffungs- und Distributionslogistik Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen Ausrichtung speditioneller und logistischer Geschäftsprozesse an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst eine konventionelle Aufgabe (Situationsaufgabe) und einen Aufgabenteil, der Mehrfachwahlaufgaben enthält. Die mündliche Prüfung „Fallbezogenes Fachgespräch“ enthält zusammenfassende Aufgaben aus dem Speditionsalltag.

Fachkraft für Lagerlogistik + Fachlagerist(in) + Lagerfachhelfer(in)

Fachkräfte für Lagerlogistik, Fachlageristen und Lagerfachhelfer arbeiten im Bereich der logistischen Planung und Organisation. Ihre Aufgaben bestehen unter anderem darin, Güter anzunehmen, zu kommissionieren, zu verladen, zu verstauen, zu transportieren und zu verpacken.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Fachkräfte für Lagerlogistik in Logistikzentren, Industriebetrieben, Speditionen und im Versandhandel

  • Waren aller Art anzunehmen und anhand der Begleitpapiere zu prüfen.
  • die Entladung zu organisieren, die Güter zu sortieren und sachgerecht an vorher bereits eingeplanten Plätzen zu lagern.
  • darauf zu achten, dass die Waren unter optimalen Bedingungen gelagert werden.
  • im Warenausgang die Auslieferungstouren zu planen und die günstigste Versandart zu ermitteln.
  • Lieferungen zusammen zu stellen, die Ware zu verpacken und die Begleitpapiere zu erstellen.
  • Lagerkennziffern zu berechnen und Inventurarbeiten durchzuführen.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik erfolgt dual, d. h. den überwiegenden Teil der Ausbildungszeit verbringt der/die Auszubildende im Ausbildungsbetrieb, die übrige Zeit in der Berufsschule. Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrages bei einem Ausbildungsbetrieb dieser Branche.

Die Ausbildungsdauer beträgt für die Ausbildung des Fachlageristen sowie des Lagerfachhelfers zwei Jahre und und für die Fachkraft für Lagerlogistik in der Regel drei Jahre, kann aber auf Antrag verkürzt werden.

  • eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet.
  • berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln.
  • die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken.
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lerngebieten und umfassen folgende Bereiche:

  • Güter annehmen und kontrollieren
  • Güter lagern
  • Güter bearbeiten
  • Güter im Betrieb transportieren
  • Güter kommissionieren
  • Güter verpacken
  • Touren planen
  • Güter verladen
  • Güter versenden
  • Logistische Prozesse optimieren
  • Güter beschaffen
  • Kennzahlen ermitteln und auswerten

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
2 Unterrichtstage (Dienstag und Freitag)
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1):
1 Unterrichtstag (Montag oder Donnerstag)
3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2):
1 Unterrichtstag (Mittwoch)

Rechtsanwalts- und Notarfachangestelle(r)

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare bei rechtlichen Dienstleistungen und übernehmen Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind befähigt zum selbstständigen Erledigen der Korrespondenz, der Mahn- und Vollstreckungssachen, der Gebührenrech-nungen und des Führens von Fristenkalender mit Hilfe einer EDV-Anlage. Sie bereiten Urkunden vor und veranlassen die notwendigen Tätigkeiten zur Durchführung notarieller Geschäfte.
Daneben müssen Telefonate entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet werden, Termine mit Mandanten vereinbart und Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt werden. Außerdem erledigen sie den Postein- und Postausgang.

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.

Damit werden die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigt.

Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen

  • zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
  • zum lebensbegleitenden Lernen,
  • zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das
    Zusammenwachsen Europas ein.

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:

  • Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen
  • Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
  • Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
  • Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
  • Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
  • Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden
  • Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen
  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
  • Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln
  • Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten
  • Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln
  • Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten
  • Die sach- und normgerechte Erstellung von Texten und Tabellen in integrativer Form

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):

1,5 Unterrichtstage

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1):

1,5 Unterrichtstage

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2):

1,5 Unterrichtstage

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Im zweiten Ausbildungsjahr muss eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt werden.

Rechtsanwaltsfachangestellte(r)

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechts-anwältinnen und -anwälte bei rechtlichen Dienst- leistungen und übernehmen Büro- und Verwaltungsaufgaben. Sie sind befähigt zum selbstständigen Erledigen der Korrespondenz, Mahn- und Vollstreckungssachen, Gebühren-rechnungen und zum
Führen von Fristenkalender mit Hilfe einer EDV-Anlage. Daneben müssen Telefonate entgegengenommen, beantwortet oder weitergeleitet werden, Termine mit Mandanten vereinbart und Nachfragen bei Gerichten oder Behörden getätigt werden. Außerdem erledigen sie den Postein- und Postausgang.

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann auf Antrag bei der Rechtsanwaltskammer um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der
Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigt.

Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen

  • zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
  • zum lebensbegleitenden Lernen,
  • zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität  und Mobilität im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas ein.

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind geordnet nach Lernfeldern und umfassen folgende Bereiche:

  • Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
  • Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden
  • Ansprüche außergerichtlich geltend machen; Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen;      Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
  • Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
  • Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
  • Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten
  • Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten
  • Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten;Vorgänge in der Zwangsvollstreckung earbeiten
  • In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden
  • Besondere Verfahren bearbeiten
  • Die sach- und normgerechte Erstellung von Texten und Tabellen in integrativer Form

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):

1,5 Unterrichtstage

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1):

1,5 Unterrichtstage

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2):

1,5 Unterrichtstage

Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen der Haupt-schulabschluss, der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Im zweiten Ausbildungsjahr muss eine schriftliche Zwischenprüfung abgelegt werden.

Verwaltungsfachangestellte(r)

Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur Arbeit als Verwaltungsfachangestellter  in den verschiedenen Aufgabenbereichen der allgemeinen Verwaltung des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Kirchen. Auch die Universität Göttingen bildet Verwaltungsfachangestellte aus. Gleichzeitig führt der erfolgreiche Abschluss zum Erhalt der Angestelltenprüfung I.

Der Unterricht erfolgt als Blockunterricht:

1. Block 2. Block 3. Block
12 Wochen 20 Wochen 12 Wochen

Aktuelle Blockpläne finden Sie hier!

Die Blöcke sind hinsichtlich ihrer Lage und ihrer Länge in einen nach didaktischen Gesichtspunkten gestalteten Ausbildungsplan integriert. Der Blockplan des Göttinger Modells ist ein Ergebnis der Lernortkooperation zwischen den Verwaltungen und der BBS 1 Göttingen.

Während des zweiten Berufsschulblocks werden zwei Projekte durchgeführt:

·       Projekt in York (England) und den Niederlanden (3-tägige Studienfahrt)

·       Projekt auf der Burg Bodenstein (3-tägige Unterrichtsverlagerung)

Der Berufsschulunterricht findet in einem Lernstudio statt, dass mit moderner Informations- und Präsentationstechnik ausgestattet ist (Internetzugang, Beamer …).

Der Ausbildung liegt ein Ausbildungskonzept zugrunde, das im Jahr 2001 als „Göttinger Modell für die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten“ einer bundesweiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Göttinger Modell erfährt eine allgemeine Anerkennung. Das Land Niedersachsen hat den Landkreis Göttingen mit einem Ausbildungspreis ausgezeichnet.

An der BBS 1 Göttingen werden die berufsspezifischen Inhalte in 7 Lernfeldern und zwei Zusatzqualifikationen vermittelt:

  • Verwaltungsorganisation (Verwaltungsaufbau, Vorbereitung und Prüfung von Organbeschlüssen in Verwaltungen
  • Verwaltungsverfahren (Eingriffs- und Leistungsverwaltung
  • Finanzplanung und Investitionsplanung unter besonderer Berücksichtigung der Budgetierung
  • Produktplanung mit Kosten- und Leistungsrechung  (Kennzahlen)
  • Organisationsplanung (Planung öffentlich-rechtlicher und privater Rechtsformen für öffentliche Leistungen)
  • Personalwirtschaft (Planung, Besetzung und Bewirtschaftung von Stellen im öffentlichen Dienst, Personalentwicklung)
  • Beschaffung und Controlling (Planung und Kontrolle von Beschaffungsprozessen im Rahmen des Haushaltsvollzuges
  • Rechnungswesen (Doppisches Rechnungswesen nach dem Speyerer Verfahren des Neuen kommunalen Rechnungswesens)

Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. In Sonderfällen ist eine Verkürzung möglich.

Die Prüfungen werden von überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, den Niedersächsischen Studieninstituten, organisiert und finden am Ende des Zwischenlehrgangs (Zwischenprüfung) und des Abschlusslehrgangs (Abschlussprüfung) statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer praktischen Prüfung. Die praktische Prüfung besteht aus einem Rollenspiel, das die Prüflinge mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses durchführen. Mit dem Bestehen der Prüfung wird der Berufsschulabschluss erreicht.

Ansprechpartner:

Frau Evers

Kontakt:

  • Telefonisch: über das Sekretariat der Schule unter 0551 547260

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Der Beruf Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen sind in Direktionen, Versicherungsagenturen oder Maklerbetrieben tätig.

Sie informieren, beraten und betreuen private und gewerbliche Kunden über Versicherungs- und Finanzprodukte – von Sachversicherungen bis hin zu Kranken- und Lebensversicherungen oder Geldanlagen. Sie erstellen entsprechende Angebote und arbeiten Verträge aus.

Da es sich um eine duale Berufsausbildung handelt, werden Sie im Ausbildungsunternehmen und in der Berufsschule ausgebildet bzw. unterrichtet.

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen finden in erster Linie Beschäftigung bei Versicherungsgesellschaften, -agenturen und –maklern sowie bei Kreditinstituten.

Der Unterricht in der Berufsschule findet wöchentlich an 1 oder 2 Tagen statt. An den übrigen Tagen werden Sie im Unternehmen ausgebildet. Die genauen Unterrichtstage werden von der Berufsschule festgelegt und veröffentlicht.

Der Unterricht findet in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Religion, Sport und Politik statt. Darüberhinaus bieten wir unterschiedliche Zusatzangebote an. Die berufsbezogenen Inhalte und Kompetenzen werden in dreizehn Lernfeldern unterrichtet.

Die Ausbildungsdauer ist auf drei Jahre ausgelegt, es sind aber auch verkürzte Zeiträume möglich.

Es gibt eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2), die vor der IHK abgelegt wird. Der 2. Teil der Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil unterteilt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Bildungsgang Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Sport- und Fitnesskaufmann/-frau

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sport- und Fitnesskaufleute überwiegend in Betrieben der Fitness- und Freizeitwirtschaft, wie z. B. Fitnesscentern, Fitnessanlagen, aber auch in Freizeitparks sowie bei Sportverbänden, Sportvereinen oder in Sportämtern. Sie arbeiten meist in Büroräumen. Ihre vielfältigen Tätigkeiten erledigen sie aber auch im Freien auf Sportanlagen, an Sportstätten oder in Lagerräumen und Magazinen.

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Wesentliche Inhalte der schulischen Ausbildung im berufsspezifischen Unterricht sind:

  • Lernfeld 1: Den Betrieb erkunden und darstellen
  • Lernfeld 2: Die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten
  • Lernfeld 3: Geschäftsprozesse erfassen und auswerten
  • Lernfeld 4: Geschäftsprozesse erfassen, auswerten und erfolgsorientiert steuern
    Dies sind die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres
  • Lernfeld 5: Leistungsangebot erstellen und Werbekonzeption entwickeln
  • Lernfeld 6: Sachleistungen beschaffen
  • Lernfeld 7: Dienst- und Sachleistungen anbieten
  • Lernfeld 8: Sportliche und außersportliche Veranstaltungen organisierne
    Dies sind die Inhalte des 2. Ausbildungsjahres
  • Lernfeld 9: Kunden und Mitglieder sportfachlich beraten und betreuen
  • Lernfeld 10: Investitionsentscheidungen vorbereiten und Finanzquellen erschließen
  • Lernfeld 11: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Lernfeld 12: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
    Dies sind die Inhalte des 3. Ausbildungsjahres

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe):
2 Unterrichtstage pro Woche (zurzeit dienstags und donnerstags)

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe I):
1 Unterrichtstag pro Woche (zurzeit montags)

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe II):
1 Unterrichtstag pro Woche (zurzeit mittwochs)

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer besteht aus einem schriftlichen Teil und einem Prüfungsgespräch, den „Praktischen Übungen“. Weitere Informationen finden Sie hier: Erläuterungen zum Prüfungsverfahren.

Neben dem beruflichen Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen schulische Abschlüsse bis zum Erweiterten Sekundarabschluss I erworben werden.

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Tourismuskaufleute in Reisebüros, bei Veranstaltern und im Reisemanagement von Unternehmen tätig zu werden. Zu den zentralen Aufgaben der Beschäftigten gehören

  • die Beratung, die Vermittlung und der Verkauf von einzelnen Reiseleistungen, Veranstalterreisen, individuellen Reisen sowie Gruppenreisen,
  • die Planung und Entwicklung von Eigenveranstaltungen und
  • die Organisation und Nachbereitung von Geschäftsreisen.

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Berufsausbildung ist auf Antrag eine Verkürzung um ein halbes Jahr möglich. Dies setzt die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule voraus.

Die wesentlichen Inhalte der schulischen Ausbildung sind nach Lernfeldern geordnet und umfassen folgende Themenbereiche:

  • Die eigene Rolle im Unternehmen selbtverantwortlich mitgestalten
  • Arbeitsplatz einrichten und Abläufe organisieren
  • Rahmenbedingungen touristischer Dienstleistungen analysieren
  • Verkaufsgespräche zielorientiert führen
  • Geschäftsprozesse erfassen und analysieren
  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Veranstalterreisen vermitteln
  • Reiseleistungen für Privat- und Geschäftsreisende vermitteln und organisieren
  • Eigenveranstaltungen vermitteln
  • Eigenveranstaltungen vermarkten und auswerten
  • Unternehmerisches Handeln mitgestalten
  • Projekte planen, durchführen und auswerten

Die berufsbezogenen Inhalte werden durch berufsübergreifende (Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport) ergänzt.
Weiterhin wird im 1. Ausbildungsjahr das Zusatzangebot „Destinationenkunde“ unterrichtet.

1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage
2. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag
3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag

Die Ausbildung führt zum Abschluss Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen). Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) besteht aus vier Prüfungsteilen

  1. Geschäftsprozesse im Tourismus
  2. Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde
  4. Fallbezogenes Fachgespräch

Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Absolventen das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer, das Abschlusszeugnis der Berufsschule und das Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebes. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen der Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Steuerfachangestellte(r)

Das Ausbildungsgebiet umfasst neben der Materie des Steuerrechts auch die Gebiete Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Steuerfachangestellte als qualifizierte Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch im Rechnungswesen oder in Steuerabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben tätig zu sein.
Die Steuerfachangestellten haben gute Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Steuerberater ohne Studium

Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:

    • Steuerwesen
    • Rechnungswesen
    • Betriebswirtschaft“
    • Wirtschaftsrecht

Für die Ausbildung sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

    • Freude am Umgang mit Menschen
    • ein Gefühl für Zahlen
    • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie an steuerlichen und rechtlichen Fragen
    • Teamfähigkeit
    • die Fähigkeit zu analytischem Denken
    • keine Angst vor Gesetzes- und Fachtexten
    • selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten
    • Lust auf spannende Büroarbeit – auch am PC

Außerdem sind Sie:

    • bereit, dich auch in komplizierte Sachverhalte einzuarbeiten
    • sorgfältig, umsichtig und kontaktfreudig
    • bereit, dich ständig fachlich weiterzubilden
    • im Umgang mit Mandanten serviceorientiert
    • sicher im schriftlichen und mündlichen Ausdruck
    • verantwortungsbewusst, verschwiegen und genau

Fachliche Voraussetzung für die Ausbildung ist ein qualifizierter Schulabschluss, z. B. Abitur, Fachhochschulreife oder ein guter Realschulabschluss.

Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein bestehender Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingetragen ist.

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vertragsabschluss oder während der Berufsausbildung verkürzt werden.

Im März des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung vorgeschrieben.

Die Abschlussprüfung findet vor der Steuerberaterkammer statt; es ist eine (fast) bundeseinheitliche Prüfung. Sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mandantenorientierten Gespräch.

Die Prüfungsbereiche in der schriftlichen Prüfung sind:

    • Steuerwesen
    • Rechnungswesen und
    • Wirtschafts- und Sozialkunde

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung befähigt Steuerfachangestellte als qualifizierte Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch im Rechnungswesen oder in Steuerabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsbetrieben tätig zu sein.

Schwerpunkte der Berufstätigkeit sind

    • Abwicklung der Mandantenbuchführung
    • Bearbeitung von Steuererklärungen
    • Prüfen von Steuerbescheiden
    • Erstellung von Jahresabschlüssen
    • Korrespondenz mit Mandanten und Finanzamt

Die Steuerfachangestellten haben gute Aufstiegsmöglichkeiten, z.B. zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt und zum Steuerberater ohne Studium.

1. Ausbildungsjahr: Zwei Unterrichtstage pro Woche

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern:

    • Deutsch/Kommunikation
    • Englisch/Kommunikation
    • Politik
    • Religion
    • Sport

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern:

    • Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft und Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
    • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
    • Umsatzsteuer
    • Besteuerungsgrundlagen (ESt)
    • Grundlagen der Finanzbuchführung mit Beschaffung und Absatzwirtschaft


2. Ausbildungsjahr: Ein Unterrichtstag pro Woche

Allgemeinbildender Lernbereich mit dem Fach:

    • Politik

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern:

    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Investition und Finanzierung
    • Ermittlung des Einkommens (ESt)
    • Personalwirtschaft
    • Finanzwirtschaft und Anlagenwirtschaft

3. Ausbildungsjahr: Ein Unterrichtstag pro Woche

Allgemeinbildender Lernbereich mit den Fächern:

    • Politik
    • Deutsch/Kommunikation.

Berufsbezogener Lernbereich mit den Lernfeldern:

    • Grundzüge der Wirtschaftspolitik
    • Festsetzung der Einkommensteuer
    • Grundlagen der Körperschaftsteuer
    • Ermittlung der Gewerbesteuer
    • Abgabenordnung
    • Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
    • Anlagenbuchführung
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Die Stundentafel sieht pro Berufsschultag neun Unterrichtsstunden vor.

Anstelle eines Teils des allgemeinbildenden Unterrichts bieten wir folgende Zusatzqualifikationen an:

    • Besondere Besteuerungsformen bei der Umsatzsteuer
    • Steuerrecht im Wandel
    • Mehr- und Weniger – Rechnung
    • Kosten- und Leistungsrechnung als Kontroll- und Steuerungsinstrument
    • Tabellenkalkulation und Geschäftsgrafiken mit MS-Excel

Internetadressen

www.steuerberaterkammer-nds.de

www.steuerberaterverband.de

www.bstbk.de

Engagierte Kolleginnen und Kollegen arbeiten in dem Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer mit.

Verlässliche Organisationsstruktur:
Die Schultage für die einzelnen Jahrgänge liegen an unterschiedlichen Tagen. So stehen dem Betrieb immer Auszubildende zur Verfügung.

Juliane Wuttke – Abteilungsleiter der Berufsschule

Janina Kapusniak – Teamleiterin Berufsschule Bildungsgang „Steuern“